Die rechtsberatenden Berufe sind von besonderer Bedeutung für die Geldwäscheprävention. Laut dem Bundesfinanzministerium wird das Geldwäscherisiko bei Rechtsanwälten als "hoch" eingestuft.
Das Geldwäschegesetz dient der Prävention und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Es basiert auf internationalen Vorgaben der Financial Action Task Force (FATF) sowie auf europäischen Richtlinien. Anfang des Jahres 2020 trat das Gesetz zur Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie in Kraft und novellierte das Geldwäschegesetz. Von den Änderungen waren auch Rechtsanwälte betroffen.
Wann fallen Rechtsanwälte unter das Geldwäschegesetz?
Rechtsanwälte sind nach dem Geldwäschegesetz nur dann verpflichtet, wenn sie bestimmte Kataloggeschäfte ausführen. Unter anderem betrifft das
Beratungsleistungen im Bereich des Gesellschaftsrechts (z.B. Gründung, Betrieb oder Verwaltung von Treuhandgesellschaften, Gesellschaften oder ähnlichen Strukturen),
Beratungsleistungen im Bereich des Finanzrechts (z.B. Beschaffung der zur Gründung, zum Betrieb oder zur Verwaltung von Gesellschaften erforderlichen Mittel) sowie
Beratungsleistungen im Bereich beim Kauf oder Verkauf von Immobilien.
Jeder Rechtsanwalt sollte vor jeder Mandatsannahme prüfen, ob ein relevantes Kataloggeschäfte nach dem Geldwäschegesetz ausgeführt wird.
Erweiterung der Kataloggeschäfte durch die Novellierung im Jahr 2020
Seit dem 1. Januar 2020 sind durch das Gesetz Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie weitere Kataloggeschäfte aufgenommen worden. Dazu zählen Tätigkeiten des Rechtsanwaltes, soweit sie
Mandanten im Hinblick auf dessen Kapitalstruktur, dessen industrielle Strategie oder damit verbundene Fragen beraten oder
Beratung oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit Zusammenschlüssen oder Übernahmen erbringen.
Nach dem Gesetzgeber sollen damit insbesondere Tätigkeiten im Bereich „Mergers & Acquisition“ erfasst werden. Auch die geschäftsmäßig Hilfeleistung in Steuersachen wurde für Rechtsanwälte als neues Kataloggeschäft aufgenommen.
Anforderungen nach dem Geldwäschegesetz
Das Geldwäschegesetz verlangt von den Rechtsanwälten, dass sie ein Risikomanagement vorhalten, ihre Mandanten umfassend identifizieren und nach Risikofaktoren überprüfen sowie unter Umständen eine Verdachtsmeldung abzugeben. Dabei kann der Umfang der zu erfüllenden Maßnahmen für Rechtsanwälte variieren. Ein wesentlicher Faktor ist dabei die Anzahl der gesamten Berufsangehörigen in einer Kanzlei. Dies kann für die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten entscheidend sein.
Nur wenige Verdachtsmeldungen bei Rechtsanwälten
Die rechtsberatenden Berufe stehen unter Beobachtung, da bislang wenig Verdachtsmeldungen abgegeben wurden. So waren es nach den Angaben der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen in dem Jahresbericht 2019 für Rechtsanwälte nur 21 Meldungen. Im Gegensatz dazu gab es im gesamten Finanzsektor 112.439 Meldungen. Gerade Verdachtsmeldungen im Bereich von Immobilientransaktionen liegen nur vereinzelt vor, obwohl die Rechtsanwälte regelmäßig und intensiv in diesem Bereich eingebunden werden.
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