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  • Jacob Wende

FinCEN-Files – Der Druck auf deutsche Unternehmen und Kanzleien bei der Geldwäschebekämpfung steigt

Die ersten Informationen aus dem Leak von den FinCEN-Files zeigen nur die Spitze des Eisberges. Die aufgetauchten Informationen machen deutlich, wie wenig deutsche Unternehmen bisher die notwendigen gesetzlichen Vorkehrungen zur Abwehr der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einhalten.


Längst stehen dabei nicht nur internationale Großbanken im Fokus. Auch regional tätige Immobilienmakler, Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare, Wirtschaftsprüfer, Juweliere, Kunsthändler und andere Güterhändler können durchaus für Geldwäschehandlungen missbraucht werden und sind deshalb ebenfalls gesetzlich gezwungen sich dagegen zu schützen.


Was sind die Anforderungen nach dem Geldwäschegesetz?

Nach dem Geldwäschegesetz müssen die Unternehmen diverse Anforderungen erfüllen. Es muss ein umfangreiches Risikomanagement implementiert werden. Die Mitarbeiter müssen geschult werden, die Kunden oder Mandanten sind zu identifizieren und die Angaben sind umfassend zu prüfen. Alles muss dokumentiert werden. Sollte ein Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung bestehen, muss dieser umgehend der Financial Intelligence Unit („FIU“), einer Sondereinheit beim Zoll, gemeldet werden.


Kaum Verdachtsmeldungen im Nichtfinanzsektor

Nach dem aktuellen Jahresbericht der FIU kommen nach wie vor fast alle Verdachtsmeldungen aus dem Finanzsektor. Als zuständige Behörde für die Verdachtsmeldungen veröffentlicht die FIU jährlich die aktuellen Zahlen. Während der Finanzsektor nach der Analyse der FIU insgesamt 112.439 Verdachtsmeldungen meldet, sind in allen anderen nicht auf den Finanzsektor bezogenen Bereichen nur 1.512 Meldungen abgegeben worden. Damit kommen lediglich 2 % von Unternehmen aus dem Nichtfinanzsektor. Rechtsanwälte haben beispielsweise nur 21 und Notare sogar nur 17 Verdachtsmeldungen im gesamten Jahr 2019 abgegeben.


Praktische Umsetzungsprobleme

Die geringe Anzahl aus dem Nichtfinanzsektor beruht im Wesentlichen auf der fehlenden Sensibilität gegenüber den sehr komplexen gesetzlichen Vorgaben. Oft wissen die verpflichteten Unternehmen nicht, welche Vorkehrungen sie nach dem Geldwäschegesetz treffen müssen. Der Experte Wende sagt: „Wenn Akteure aus dem Nichtfinanzsektor den gesetzlichen Vorgaben nachgehen, führen die teilweise schwer verständlichen Regeln zu praktischen Umsetzungsproblemen.“ Dabei sind die Gefahren für Unternehmen aus dem Nichtfinanzsektor nicht zu unterschätzen. „Kriminelle waschen nicht nur Geld über ein Bankkonto, sondern kaufen Autos, Immobilien, Schmuck und Uhren. Auch nehmen sie Dienstleistungen von Rechtsanwälten und Steuerberatern in Anspruch.“


Was wird sich zukünftig verändern?

Die Aufsichtsbehörden werden die Kontrollen verschärfen. „Unter anderem haben die regionalen Rechtsanwaltskammern in diesem Jahr von vielen Rechtsanwälten umfassende Auskünfte über deren Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung eingeholt“, sagt Experte Wende. Bei Verstößen drohen den Unternehmen und Kanzleien hohe Geldbußen bis zu 1 Millionen Euro. Im Finanzsektor sind sie sogar noch höher. Besonders empfindlich ist auch der Sanktionsmechanismus „naming-and-shaming“. Danach soll das Unternehmen und die verantwortlichen Personen auf den Internetseiten der Aufsichtsbehörden genannt werden. Oft kann das für die Betroffenen existenzbedrohend werden.

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